Wasserschaden | Richtig Verhalten

24/06/2016

WASSERSCHADEN: WIE VERHALTEN SIE SICH RICHTIG?

Wasserschaden

Ein Wasserschaden entsteht schnell und oftmals ohne Vorankündigung – ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine, ein undichter Ablauf in der Geschirrspülmaschine, oder eine geplatztes Rohr können zu einen Wasserschaden verursachen. Nach Information der Versicherer gab es in Deutschland in den letzten Jahren zirka 3.700 Wasserschäden pro Tag. Das bedeutet das alle 30 Sekunden ein Wasserschaden entsteht. Oftmals handelt es sich z.B. um einen Rohrbruch, der nicht selten einen großen Schaden an Hausrat und Gebäude anrichten kann.

Die Wasserschadenbeseitigung kostet die Betroffenen dann meistens viel Zeit, Nerven und Geld. Im nachfolgenden Text informieren wir Sie – aus unserer Perspektive – über die wichtigsten Punkte zum Thema Wasserschaden und wie Sie sich im Schadenfall verhalten sollten. Folgend Fragen werden erörtert: Wer zahlt im Schadenfall? Welche Pflichten bestehen? Was sollte im Notfall getan werden? Wie können wir Ihnen helfen? Bitte beachten Sie, dass es sich hier um allgemeine Informationen handelt die nicht zwangsläufig auf Ihre persönliche Situation zutreffen müssen.

Notdienst Wasserschaden

WASSERSCHADEN: Übersicht

  • Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
  • Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
  • Was zahlt die Hausratversicherung?
  • Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
  • Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung?
  • Wasserschaden: Was tun?
  • Professionelle Trocknung und Wasserschadensanierung

WASSERSCHADEN: Welche Versi­che­rung übernimt was?

In Deutschland gehören Wasserschäden zu den häufigsten Schadenfällen. Jeden Tag werden rund 3700 Schäden gemeldet. Bei den Schadenfällen kommt es i.d.R. auf die genauen Umstände an, ob ein Versicherer einen Wasserschaden ersetzt.

Ursachen und Wirkungen fallen ganz unterschiedlich aus. Mal ist es eine undichte Wasserleitung, das den Wohnraum unter Wasser setzt, mal ein Regen Unwetter, das den Kellerbereich unter Wasser setzt.

Welche der bei Ihnen vorhandenen Versicherungen den Schaden begleicht ist meistens davon abhängig, wie und wo der Schaden entstanden ist. Bei den meisten Versicherern gelten oftmals diese Faustregeln:

  • die Hausratversicherung ersetzt Wasserschäden an der beweglichen Wohnungseinrichtung und Hausrat des Bewohners.
  • die Wohngebäudeversicherung erstattet Wasserschäden an Wohnung oder Gebäude  des Eigentümers.
  • die Privathaftpflichtversicherung des Nachbar übernimmt die Kosten, wenn er den Wasserschaden verursacht hat.

WASSERSCHADEN: Haus­rat­ver­si­che­rung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an der Wohnungseinrichtung sowie anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen. Doch nicht alle denkbaren Umstände und Risiken sind abgedeckt. Die Wasserschäden müssen in einem Zusammenhang mit diesen Installationen stehen:

  • Rohre für Trink- und Abwasser, Leitungssystem in Haus und Wohnung, Angeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine usw. Alle Details sind natürlich abhängig von Ihrer Situation bzw. Ihrem persönlichen Versicherungsstatus.

Ein Wasserschaden ist oftmals durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn er durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden ist. Die Ursachen dafür sind i.d.R. vielfältig. Der eigentliche Versicherungsfall ist aber nicht das Austreten des Wassers an sich, sondern die Einwirkungen des Wassers auf den Hausrat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich demnach auch auf Fälle, bei denen Leitungswasser von außen in die Wohnung eindringt und einen Wasserschaden am Hausrat bewirkt. Aber Vorsicht – folgende Wasserschäden sind bei manchen Versicherern nicht über die Hausratversicherung abgedeckt:

Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, durch aufsteigendes Grundwasser, durch Rückstau in der Kanalisation oder aber auch, wenn Wasser aus einem Aquarium oder einem Wasserbett ausläuft. In solchen Fällen sollten Sie immer mit Ihrer Versicherung sprechen  und abklären, ob und wie ein Schaden reguliert werden kann.

WASSERSCHADEN: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wird die Immobilie selbst vom Wasserschaden betroffen, deckt die Wohngebäudeversicherung i.d.R. die Kosten für Reparatur und Instandsetzung ab. Das umfasst insbesondere Schäden, die am Gebäude oder dessen fest verbundener Bestandteile z.B. durch die Sanitär- und Heizungsanlagen entstehen: Neben Waschbecken und z.B. Toiletten oder Wasseruhren werden auch die Kosten für unbrauchbare Heizkörper und Heizkessel übernommen.

Einen Wasserschaden in einem unbewohnten Haus oder einer wenig genutzten Wohnung übernehmen die Versicherer nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Generell nicht versichert sind leerstehende Gebäude. Das sind solche Gebäude, die entweder gerade gebaut und noch nicht bezugsfertig sind oder die wegen großer Umbau-Maßnahmen ausgeräumt wurden und momentan nicht bewohnt werden können.

Bei längerer Abwesenheit gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Das gilt sowohl für Ihre eigenen vier Wände, wenn Sie beispielsweise in einen mehrwöchigen Urlaub fahren, als auch für Gartenlauben und Ferienhäuser, die von Ihnen nur selten genutzt werden. Eine Voraussetzung dafür, dass ein Wasserschaden durch die Versicherung reguliert wird, ist die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen.

WASSERSCHADEN: Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Hat Ihr Nachbar einen Wasserschaden und wirkt sich dieser auf Ihre Wohnung aus, dann muss er Ihnen Schadenersatz leisten. Besitzt der Nachbar eine Privat-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Zahlung Ihrer Kosten.  Der eigene Schaden wird aber nicht durch die Haftpflichtversicherung ersetzt. Das gilt auch für Sie, wenn der Wasserschaden von Ihrer Wohnung ausgeht. Sie sollten daher auch immer für eine entsprechende Absicherung per Haftpflicht-versicherung  nachdenken.

Der Unter­schied zwischen Haus­rat­ver­si­che­rung und Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Es kann schnell passieren, dass die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung verwechselt werden, wenn es um einen Wasserschaden geht. Es gilt: Verursache ich selbst einen Wasserschaden in meiner Wohnung, ist die eigene Hausratversicherung anzusprechen. Verursacht der Wasserschaden auch Beschädigungen in benachbarten Wohnungen, dann ist dies ein Fall für die eigene Privathaftpflichtversicherung.

Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Zusatz­schutz gegen Elemen­tar­schäden

Führt z.B. eine Überschwemmung dazu, dass ein Keller voller Wasser läuft, zahlen weder Gebäude- noch Hausratversicherung für diesen Wasserschaden. Für solch einen extremen Schadenfall ist eine spezielle Zusatz-Versicherung notwendig: die Elementarschadenversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel die Reparaturkosten im und am Haus, zahlt die Sanierung des Gebäudes oder erstattet den Wiederbeschaffungspreis für zerstörtes Mobiliar.

Mit einer Elementarschadenversicherung können Sie sich i.d.R. bei einer Versicherung gegen zahlreiche Naturereignisse absichern:

  • Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen, Rückstau

Die Elementarschadenversicherung ist als Zusatz zur Hausrat- und zur Wohngebäudeversicherung möglich.

WASSERSCHADEN: Was tun?

Eben noch die Spülmaschine angestellt – und plötzlich steht die ganze Küche unter Wasser. Jetzt ist schnelles und besonnenes  Handeln gefragt. Sofortmaßnahmen im Überblick:

  1. Wasser­zu­fuhr abdrehen
  2. Strom abstellen – betroffener Bereich
  3. Hausrat – sichern Sie als erstes die allerwichtigsten Dinge
  4. Wasser besei­tigen – 24h NOTDIENST ANRUFEN UNTER 0171 /5466155
  5. Hausrat retten
  6. Schaden doku­men­tieren
  7. Versicherung informieren

WASSERSCHADEN: Sa­nie­rung

Für die Reparatur des Wasserschadens sollten unbedingt Fachleute hinzugezogen werden. Neben dem Know-how der Wasserschadensanierung verfügen sie über die moderne Technik, die eine genaue Leckageortung erst ermöglicht. Das früher eingesetzte, großflächige Abschlagen von Fliesen ist damit heutzutage überflüssig. Art und Umfang des Wasserschadens können auf diese Weise ebenfalls genau analysiert werden.

Bild: Wasserschaden-Trockner

Gleichzeitig kann der professionelle Wasserschaden-Sanierer auch modernste technische Methoden wie das Überdruck- oder Unterdruck-Verfahren zur Trocknung einsetzen. Der Profi verfügt über die notwendigen Gerätschaften, um feuchte Räume so schnell wie möglich wieder trocken zu bekommen: angefangen von großen Luftentfeuchtern und Bautrocknern über Hochleistungs-Ventilatoren zur Verbesserung der Luftzirkulation bis hin zu Elektro-Heizern, die die Raumtemperatur hoch halten.

Mögliche Folgeschäden an Putz und Mauerwerk wie die Verunreinigung mit Schlamm, der beispielsweise durch Überflutung oder Hochwasser entstehen, lassen sich nur mit einer professionellen Wasserschadensanierung beseitigen. Zudem können so mögliche Spätfolgen verhindert werden, denn wird der Wasserschaden nicht restlos beseitigt, bilden sich an den verbliebenen Feuchtigkeitsstellen Schimmelpilze, die oftmals verdeckt und nur schwer zu lokalisieren sind. Diese bedrohen dann die Gesundheit der Bewohner – insbesondere für Menschen mit geschwächtem Immunsystem stellen Schimmelpilze eine erhebliche Gefahr dar.

 

 

Fazit: Bei Wasserschaden Ruhe bewahren!

Notdienst Wasserschaden

Unser Tipp bei einem Wasserschaden: Bewahren Sie Ruhe! Versuchen Sie den Wasseraustritt zu unterbinden und sichern Sie die Schadenstelle ab. Nutzen Sie unsere 24h Notdienst Rufnummer um sich mit uns abzustimmen. Wir helfen Ihnen und übernehmen die Wasseraufnahme/Wasserbeseitigung und die Trocknung der Schadenstelle.

Denken Sie daran den Wasserschaden Ihrer Versicherung mitzuteilen. Dokumentieren Sie am besten alles und so umfassend wie möglich. Dies hilft Ihrer Versicherung dabei sich ein Bild vom beschädigten Hausrat und den betroffenen Gebäudeteilen zu machen. Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus sollten Sie umgehend Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung informieren.

 

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